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Das Veto des Präsidenten

Am 24. Juli lud Präsident Andrzej Duda zu einer Pressekonferenz in den Präsidentenpalast ein, um sein Veto gegen die vom Sejm verabschiedeten Gesetze zum Landesjustizrat und zum Obersten Gericht bekannt zu machen. Angesichts der Massenproteste verwies er auf die „gewaltigen Konfrontationen“ die eine „schnelle und entschiedene“ Reaktion erforderlich machten. Zwar hält auch er eine Justizreform für notwendig, „aber ein solcher Wandel muss auf eine Weise erfolgen, dass es nicht zu einer Spaltung von Gesellschaft und Staat kommt.“ Er habe am Wochenende zahleiche Persönlichkeiten konsultiert, von denen er seine Beraterin Zofia Romaszewska namentlich erwähnte. Duda zitierte sie mit der Aussage, dass in der kommunistischen Zeit „der Generalstaatsanwalt eine unwahrscheinlich starke Position besaß und ich in einen solchen Staat nicht zurückkehren will.“ Die polnische Rechtstradition kenne eine derartige Machtfülle nicht, bei der – wie in dem Gesetz vorgesehen - dieser darüber entscheide, wer Richter am Obersten Gericht wird. Duda bedauerte zudem, dass ihm der Gesetzesentwurf zur Änderung des Obersten Gerichts nicht vorgelegt wurde und ihm daher in dieser Sache eine Konsultation nicht möglich war. Er zeigte sich überzeugt, dass die von vorgenommene Reform die Rechtssicherheit nicht stärken werde. Abschließend erklärte er: „Das Gesetz über den Landesjustizrat und über das Oberste Gericht sind kein Bestandteil des polnischen Rechtssystems.“ Mit diesem Veto verband der Präsident die Hoffnung auf von Experten erarbeitete Gesetzesvorlagen im Laufe der nächsten Monate.

Allerdings kann der Sejm bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten mit 3/5 der Stimmen das Veto des Präsidenten zurückweisen, was diesen verpflichten würde, die Gesetze dennoch zu unterzeichnen.

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