Klaus Bachmann, Reform verbrannter Brücken
Klaus Bachmann, Reform verbrannter Brücken
Die Hoffnungen der Verteidiger des Justizwesens, der Opposition und der Europäischen Kommission auf ein nochmaliges Veto des Präsidenten gegen die Justizreform erfüllten sich nicht. Die Ereignisse vom Juli 2017 nötigten PiS dazu, einen Kompromiss entweder mit der Opposition oder mit dem Präsidenten zu suchen. PiS wählte den letzteren. Die Folge ist, dass die Richter und ihre Organisationen den Einfluss auf ein funktionsfähiges Gerichtswesen und auf die Besetzung der wichtigsten Funktionen verlieren. Den teilten sich Parlamentsmehrheit, Regierung (hier vor allem der Justizminister) und Präsident. Das ist gewiss für all jene eine Erleichterung, die im Justizwesen den Herd des Postkommunismus, der Korruption und der dem einfachen Volk entfremdeten Provinzeliten sehen.
Es irrt sich auch die Opposition, die das als „Politisierung“ der Justiz betrachtet. Das Verfassungsgericht und im geringeren Maße auch das Oberste Gericht und der Landesjustizrat sind bereits politische Institutionen. Die jetzige Reform nimmt sie den Eliten unter den Juristen weg, gibt sie aber nicht in die Hand der Bürger, sondern in die der Regierenden, z. B. derer, die vom Verfassungsgericht, Oberstem Gericht und Landesjustizrat gemäß der Verfassung kontrolliert und in ihrer Macht beschränkt werden sollen. Der Bürger, der bisher beim Gericht nicht erledigen konnte, was er erreichen wollte, und der nicht wusste, an wen er sich wenden sollte, wird dies nun wissen: an das allernächste Büro eines PiS-Abgeordneten. Denn in Zukunft wird in Polen schon niemand mehr Richter am Obersten Gericht, wenn er nicht zuvor durch das Sieb des Präsidenten gegangen ist, niemand erhält eine Stelle beim Landesjustizrat ohne Zustimmung des Abgeordnetenklubs von PiS und niemand wird Richter am Verfassungsgericht gegen den Willen des Klubs dieser Partei und des Präsidenten. Kaum jemand nahm wahr, dass Andrzej Duda eine Reinterpretation der Verfassung vornahm, indem er die Vereidigung einiger Richter verweigerte. Er meinte nämlich, dass die Vorschrift, die bisher den Präsidenten zur Abnahme des Eides der vom Sejm gewählten Richter verpflichtete, ihm freie Wahl lässt, die er nicht einmal begründen muss.
Auf diese Weise veränderte PiS ein weiteres Mal de facto das polnische System, wobei PiS die Verfassung de jure unverändert lässt. Diese Veränderung stärkt die Regierung sehr, und zwar auf Kosten des Parlaments und des Präsidenten. Was nützt ihm die Kontrolle über das Oberste Gericht, wenn er unwiderruflich – und dazu noch von ihm selbst veranlasst – um die Möglichkeit gebracht wurde, Gesetze auf wirkungsvollere Art zu blockieren als durch ein Veto, das schon der Sejm zu Fall bringen kann? Das kommt nämlich dabei heraus, wenn man faktisch das Verfassungsgericht zum Vasallen macht. Der Präsident selbst glaubt bereits gar nicht, wie man sieht, an die Neutralität des Verfassungsgerichts, wenn er das eindeutig verfassungswidrige Gesetz zum Obersten Gericht sowie zum Landesjustizrat nicht an dieses verweist.
Die Regierung hat im Land selbst ihre Ziele erreicht, und das Erreichte ist unumkehrbar. Daran ändert selbst der Druck aus dem Ausland nichts, denn diese Reform macht keiner rückgängig, selbst dann nicht, wenn übermorgen die Regierung zurückträte und die Macht an die Opposition abgeben würde. Die müsste entweder die Verfassung brechen, das Verfassungsgericht außer Kraft setzen, damit dieses nicht den Prozess einer Korrektur der Gesetze zum Obersten Gericht, zum Landesjustizrat, zu den allgemeinen Gerichten sowie auch zum Verfassungsgericht nicht blockieren kann, so dass sie auf der Grundlage des Systems regieren müsste, das PiS ihr hinterlässt (mit dem Veto des Präsidenten als Damoklesschwert über sich). Dann käme kein Richter an das Oberste Gericht, den Landesjustizrat und das Verfassungsgericht, würde er nicht zuvor vom Abgeordnetenklub z. B. der „Moderne“ bzw. der „Bürgerplattform“ akzeptiert.
Dabei muss man in Betracht ziehen, wie ein Kompromiss zwischen der Regierung und der EU-Kommission aussehen könnte. Keine polnische Regierung kann einen solchen Kompromiss schließen, weil sich die Folgen dieser Reform nicht rückgängig machen lassen. Die Mehrzahl der seitens der EU-Kommission, der Venedig-Kommission und des Europäischen Parlaments in den letzten zwei Jahren erhobenen Forderungen ist PiS nicht in der Lage in dem Augenblick zu erfüllen, in dem die vacatio legis der neuerlichen Gesetze endet. Ein weiteres Mal hat sich die Regierung die Hände gebunden. Ein „Kompromiss“ wird nicht das meritum der Sache betreffen, sondern die Symbolik. Man muss eine politische Lösung finden, die allen Seiten die Gesichtswahrung erlaubt, aber die Inparteinahme des Justizwesens nicht umkehrt.
Ein ausländisches Gericht urteilt
Das Hauptproblem beruht jedoch darauf, dass ein solcher Kompromiss natürlich die Einstellung der EU-Kommission und anderer Staaten der Europäischen Union beeinflusst, mehr noch wir alle – Regierung, Bürger, Institutionen (egal ob polnische oder ausländische) – müssen mit drei Folgen der Reform rechnen. Dabei denke ich nicht an die Anwendung des Artikels 7 des EU-Vertrages und auch nicht an Sanktionen der EU, sondern an weniger auffällige Folgen (wenngleich es sich auch dabei um missliche Konsequenzen handelt).
Ein erster Effekt der Reform besteht darin, dass bereits in diesem Augenblick das polnische Justizwesen als von Partei und Regierung abhängig wahrgenommen wird. Ich erhalte Briefe von besorgten Bürgern aus EU-Mitgliedstaaten, die befürchten, dass sie in Folge der Erhebung einer „außerordentlichen Klage“ des Präsidenten und der „Säuberung“ des Obersten Gerichts einst in Polen gekaufte Immobilien verlieren. Die von einem polnischen Gericht wegen der Verwendung des Terminus „polnische Lager“ verurteilte deutsche Fernsehanstalt ZDF versucht seit Monaten vergeblich, deutsche Gerichte zu überzeugen, dass man dieses Urteil in Deutschland nicht anerkennen kann, „weil polnische Gerichte nicht unabhängig sind.“
Noch überzeugt dies deutsche Richter nicht, weil das polnische Urteil vor Inkrafttreten des die allgemeinen Gerichte betreffenden Gesetzes erlassen wurde. Nichtdestotrotzt kann sich das Argument in naher Zukunft als effektiv erweisen, doch noch liegt die Beweislast bei der Seite, welche die Unabhängigkeit der polnischen Justiz in Zweifel zieht. Es genügt zum Beispiel nicht, dass das ZDF belegt, dass polnische Gerichte nicht unabhängig sind. Die Fernsehanstalt wird zeigen müssen, dass das Urteil, das sie bezweifelt, infolge eines entsprechenden Drucks der Regierung auf das mit der Angelegenheit befasste Gremium getroffen wurde. Das ist sehr schwierig, auch wenn jeder, der dies behauptet, die Sympathie des Gerichts auf seiner Seite hat.
Richter in anderen EU-Mitgliedstaaten kennen sehr genau die Details der polnischen Reformen, und die wecken bei ihnen keinerlei Sympathien. Der Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Polen wird ab jetzt Gegenstand der Beurteilung eines jeden ausländischen Gerichts sein, wenn nur eine Seite des Verfahrens dies thematisiert.
Gefährliche Option
Bevor wir die misslichen Folgen dieser internationalen und von vielen Faktoren abhängige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit kennen, vergehen gewiss etliche Jahre. Dann beginnen die der Partei unterstellten polnischen Gerichte bestimmt, das gleiche Maß an ausländische Gerichte anzulegen, und nach weiteren Jahren findet das System gegenseitiger Anerkennung von Urteilen im Rahmen der Europäischen Union ein Ende. Das muss die jetzige Regierung nicht kümmern, denn ihre Kadenz endet bevor dies alles geschieht. Bekümmern sollte sie mehr, dass dieser fortschreitende Zerfall des Systems wechselseitiger Anerkennung von Urteilen wegen zweier Faktoren zu einer bedeutenden Beschleunigung führen kann.
Der erste Faktor ist das internationale Justizwesen. Wenn das Tribunal für Menschenrechte oder der Internationale Gerichtshof der Europäischen Union in einer die Justizreform betreffenden Frage ein für die polnische Regierung negatives Urteil trifft, dann wird dies von den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und der Polizei in anderen EU-Staaten (sowie in vielen nicht zur EU gehörenden Ländern) als Verbot einer Zusammenarbeit mit den entsprechenden Institutionen in Polen verbunden. Dann wird die Beweislast bei einzelnen Verfahren in den Mitgliedstaaten bei der Seite liegen, die feststellt, dass das Gerichtswesen in Polen unabhängig ist und dass polnische Urteile zu respektieren sind.
Derlei Urteile können schon in ein paar Monaten in Straßburg und Luxemburg gesprochen werden.
Der geheimnisvolle Artikel 64
Doch es bedarf gar nicht internationaler Gerichte, um die polnische Justizreform in den Augen der Welt zu diskreditieren. Das besorgten nämlich Regierung und Parlament schon selbst, indem sie mit dem Gesetz zum Obersten Gericht eine Mine legten, die nicht nur jeden Augenblick explodieren kann, sondern die zu zünden, das harte Elektorat von PiS jederzeit in der Lage ist. Der Artikel 64 lautet:
„Das Oberste Gericht erklärt auf Antrag des Generalstaatsanwalts ein rechtskräftig getroffenes Urteil für ungültig, das in einer Sache gefällt wurde, die im Augenblick des Urteils bezüglich der Person nicht der Zuständigkeit polnischer Gerichte unterlag oder für die zur Zeit der Urteilsfindung der Rechtsweg nicht zulässig war, falls im Rahmen des in den Gesetzen vorgesehenen Verfahrens kein neues Urteil getroffen werden kann.“
Das ist keine hübsche Formulierung, aber sie ist leichter zu begreifen, wenn wir unter „Person“ sowohl eine physische als auch eine juristische Person verstehen, ja selbst einen Fremdstaat, und wenn wir dies mit einem von PiS-Abgeordneten beim Verfassungsgericht eingereichten Antrag verbinden, die Immunität von Fremdstaaten, wie sie im zivilrechtlichen Kodex enthalten ist, auf Übereinstimmung mit der Verfassung zu überprüfen. Artikel 64 ermöglicht dem Generalstaatsanwalt, die Immunität eines Fremdstaates durch das Oberste Gericht aufzuheben. In der polnischen Rechtsordnung resultiert die Immunität aus der Verfassung, die dem internationalen Recht gegenüber dem Landesrecht Vorrang verleiht, und nach internationalem Gewohnheitsrecht genießen Staaten vor Gerichten anderer Staaten Immunität. Das stellte das Oberste Gericht zuletzt 2012 fest, als ein Einwohner aus dem Lubliner Land, der bei der Pazifizierung des Dorfes durch deutsche Truppen Verbrennungen erlitten hatte, versuchte, die deutsche Bundesrepublik vor einem polnischen Gericht zu verklagen.
Nehmt euch die Reparationen
Wenn das von der Regierung abhängige, ihr gegenüber loyale und „gesäuberte“ Oberste Gericht aufgrund eines Antrags des Generalstaatsanwalts dieses Urteil von 2012 aufhebt und das von der Regierung beherrschte Verfassungsgericht die Immunität fremder Staaten für verfassungswidrig erklärt, dann können während der deutschen Besatzung Geschädigte vor polnischen Gerichten Entschädigungen einklagen. Diese Urteile werden zwar von Gerichten anderer Staaten nicht anerkannt, aber dann können polnische Kläger Vollstreckungsurteile erwirken, mit deren Hilfe Gerichtsvollzieher Eigentum des deutschen Staates konfiszieren können. Polen muss dann schon nicht mehr mit der deutschen Regierung über Reparationen verhandeln, Polen kann diese einfach ohnedem an sich nehmen.
Doch das wird zugleich ein klares und zweifelsfreies Signal für die gesamte Welt sein, dass das polnische Gerichtswesen in Absprache mit der Regierung handelt und dass Polen nicht mehr den Vorrang des internationalen vor dem eigenen Recht anerkennt. Und das wird ein Zeichen sein, mit Polen besser keine Vereinbarungen einzugehen und keine Verträge zu schließen, weil diese später durch den polnischen Justizapparat aufgehoben werden können.
Die Immunität eines Staates vor den Gerichten eines anderen Staates ergibt sich jedoch nicht nur aus der polnischen Rechtsordnung, sondern gleichfalls aus einem Urteil des Internationalen Gerichtshofs, und dies zu ändern, dazu ist keine polnische Regierung in der Lage. Polen ist Teil der europäischen Konvention für friedliche Lösungen in Streitfragen aus dem Jahr 1957, die Polen verpflichtet, sämtliche Auseinandersetzungen mit anderen europäischen Staaten der Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofes zu unterstellen. Die Konfiszierung von Eigentum eines Fremdstaates bleibt weiterhin illegal, selbst wenn das Oberste Gericht und der Landesjustizrat anders entscheiden. Polen kann nach dem Vorbild von Griechenland und Italien deutsches Eigentum in Polen beschlagnahmen, aber Polen verliert dann wie Italien und Griechenland vor dem Internationalen Gerichtshof, und sollte Polen ein solches Urteil nicht akzeptieren, dann gerät es in Konflikt mit den übrigen Mitgliedern des Europarates und der Europäischen Union.
Deutschland verfügt über keinen großen Besitz in Polen, denn dazu zählt weder das private noch das konsularische Eigentum. Beides ist aufgrund beidseitiger Abkommen geschützt, dessen Aufhebung Polen umkehrt betreffen würde. Man kann bezweifeln, ob dieses Spiel die Sache wert ist: Einige oder einige Dutzend Millionen Zł. für den Verlust der Mitgliedschaft im Europarat und das Ende der Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten im Rahmen der Union.
Das Problem besteht darin, dass es den Artikel 64 gibt. Man kann ihn anwenden, und das harte Elektorat von PiS wird die Regierung unter Druck setzen, dass sie dies auch macht. Die Schönheit dieser Konstruktion besteht darin, die Aufhebung der Immunität nicht nur Deutschlands, sondern eines jeden andren Staates zu ermöglichen. Man kann sie nutzen, um Russland auf Entschädigungen für Katyń zu verklagen, für Smolensk oder dazu, um russisches Eigentum für das Wrack der Tupolew, das Russland nicht hergeben will, zu konfiszieren. Interessant wann Anhänger des entthronten Verteidigungsministers darauf kommen, diesen Artikel zu nutzen, um auf die Regierung bezüglich der Beziehungen zu Deutschland und Russland Druck auszuüben. Und womit begründet dann die Regierung, dass sie sich ein solches Instrument verschafft hat, aber es in Fragen, die sie selbst für wichtig ansieht, nicht anwendet…
Die Anwendung von Artikel 7 auf die polnische Regierung ist nur einer der außerpolnischen Aspekte der Justizreform und nicht einmal der allerwichtigste. Es ist ohne Belang, ob sie mit dem Entzug des Stimmrechts für Polen im Rat der Union enden wird oder mit späteren finanziellen Sanktionen. Allein die Abstimmung nach Artikel 7.1 auf der Grundlage von 4/5 der Staaten kann von der Rechtsprechung in anderen Staaten wie ein Urteil der Tribunale in Straßburg und Luxemburg verstanden werden; die Folgen in Form einer Einstellungsänderung bei Gerichten, den Staatsanwaltschaften und der Polizei können die gleichen sein, und dies gänzlich unabhängig vom Willen der Regierungen und europäischer Institutionen. In diesen Ländern müssen sich nämlich Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht nach der Regierung richten.
Gulliver fesselt sich selbst
Mit Verwirklichung der Justizreform ohne Rücksicht auf die möglichen Folgen verbrannte die Regierung hinter sich die Brücken – sie muss nun weiter waten, denn zurück kann sie nicht mehr, selbst wenn sie dies wollte. Ähnlich wie bei der Flüchtlingsquote. Dazu gab sie ihren Anhängern ein Instrument, das ihr noch stärker die Hände bindet. Gegenwärtig versucht sie, dies durch eine veränderte Rhetorik zu kompensieren: Die Regierung von Beata Szydło betonte immer, dass die Union kein Recht habe, sich in die polnischen Reformen einzumischen. Die Regierung von Morawiecki sagt dies nicht; sie will nur die Union überzeugen, dass die Reformen keine Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit darstellen. Einen inhaltlichen Kompromiss (den die Institutionen der EU wünschen) schlägt sie nicht vor, denn dazu gibt es bereits keine Manöveriemöglichkeit mehr. Der Präsident verkündete kein Veto, die Chancen, dass das Verfassungsgericht die Reformen des Obersten Gerichts und des Landesjustizrats kassiert, sind gleich Null; Reformen des Verfassungsgerichts als solches können daran schon nichts mehr ändern – und darauf sind die Augen der Europäischen Kommission vor allem gerichtet. Der Präsident würde nicht von dem Recht Gebrauch machen können, das ihm das neue Gesetz zum Obersten Gericht verleiht, und den dort amtierenden Richtern erlauben, weiter Urteile zu fällen. Doch die überwiegende Mehrheit der Richter will ihn gar nicht darum bitten. Auf diese Weise muss PiS weiter durch „Reformen“ waten, selbst wenn diese durch den Widerstand der Richter des Landesjustizrats sowie die am Obersten Gericht blockiert werden.
Es ist ein Spiel, bei dem am Ende alle verlieren: Die Regierung handelt sich auf internationaler Ebene alle oben beschriebenen Probleme ein, doch ohne Gewinne im eigenen Land, mit denen sie rechnete. Die Union erreicht nichts, denn niemand wird in der Lage sein, die Folgen dieser Reformen rückgängig zu machen, und die Bürger werden ein parteiabhängiges und zugleich dysfunktionales Gerichtswesen haben.
Die Regierung wird sein wie Gulliver – umhüllt von einer Fessel nach der anderen, und es werden viele sein, starke und feste. Doch im Gegensatz zu dem von Liliputanern gefesselten Gulliver ist es die Regierung selbst, die sich die Hände bindet.
Übersetzung: Theo Mechtenberg
Quelle: Klaus Bachmann, Reforma spalonych mostów, Tygodnik Powszechny v. 04. 02. 2018, S. 18-20.
Erstveröffentlichung: Polenanalysen 216/2018