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Rechtsbeugung im Dienste des „guten Wandels“

  • 7. Juli 2017
  • 4 Min. Lesezeit

Am 26./27. Juni 2017 fand in Warschau unter dem Motto „Legalität, Gesellschaft und Wirtschaft“ eine Konferenz statt, die sich mit den Folgen der konstitutionellen Krise und Problemen der Legalität befasste. Aus diesem Anlass gewährte Prof. Marcin Matczak, einer der Referenten dieser Konferenz, dem Journalisten Maciej Stasiński ein Interview.

Auf die Frage, warum es in Polen so leicht ist, die Legalität auszuhebeln, obwohl Polen doch seit einem Vierteljahrhundert ein demokratischer Rechtsstaat sei, antwortete Prof. Matczak, indem er die Argumente der „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) nahestehenden Juristen aufgriff und sie kritisch überprüfte.

Zunächst verwies er darauf, dass viele von ihnen unter den Kommunisten gelitten hätten und ihre Lebensplanung nicht verwirklichen konnten. Daraus sei ein Bedürfnis nach Abrechnung mit ihnen entstanden. Doch die sei nach 1989 im Zuge der demokratischen Transformation nicht erfolgt. Hieraus resultiere bei ihnen eine Ablehnung des „runden Tisches“ mit den an ihm vereinbarten Kompromissen sowie der nur halb freien Wahlen vom 4. Juni 1989, letztlich der aus ihnen hervorgegangenen III. Republik im Ganzen.

Nach Auffassung dieser PiS-nahen Juristen habe die Verfassung von 1997 dem Schutz der postkommunistischen Elite gedient und faktisch zur Unterdrückung der Nation geführt. Indem in Art. 2 die Polnische Republik ohne weitere Erläuterung als „demokratischer Rechtsstaat“ definiert worden sei und aus dieser Definition gefolgert werde, ein Rückwirkungsrecht sei ausgeschlossen, konnten den Kommunisten einmal erworbene Rechte nicht genommen werden, was eine Abrechnung mit ihnen faktisch unmöglich machte. Damit sei zugleich dem Lustrationsgesetz von 2007 enge Grenzen gezogen worden, so dass eine Strafverfolgung im Einzelfall kaum erfolgen konnte.

Das Wohl der Nation steht über dem Gesetz?

Weil die nach 1989 errichtete rechtstaatliche Ordnung die Abrechnung mit den Kommunisten weitgehend verhindere und damit dem Wohl der Nation im Wege stehe, sei nach Ansicht dieser Juristen eine grundlegende Rechtsreform, wie sie von Justizminister Ziobro vollzogen werde, gerechtfertigt: „Aus ihrer Sicht haben jene, die trockenen Fußes vom Totalitarismus in die Demokratie gelangten, ihre Werte rücksichtslos in sie verankert: linke und liberale, versehen mit Garantien erworbener Rechte, mit einer an Regeln gebundenen Legislative und einem verpflichtenden rechtlichen Prozedere, wonach die materiale Gerechtigkeit nur durch ein bestimmtes Rechtsverfahren realisiert werden kann.“

Daher sei aus der Sicht PiS-naher Journalisten die Ablehnung des Grundsatzes, dass einmal erworbene Rechte bleibende Geltung besitzen, ebenso folgerichtig wie die Negierung eines Regelwerks zur Anwendung der Gesetze. Mit dieser Ablehnung und Negierung würden jedoch Rechtsbrüche im Prinzip sanktioniert. Ihre Auffassung begründe PiS damit, dass eine an ein bestimmtes Prozedere gebundene Rechtsprechung ein Hindernis für die Verwirklichung materialer Gerechtigkeit darstelle. Diese von Jarosław Kaczyński immer wieder beschworene „rechtliche Unmöglichkeit“ müsse daher beseitigt werden, weil sie „die gewünschte Neuverteilung von Gütern und Rechten blockiert.“ Denn „das Recht müsse dem Wohl der Nation dienen, womit, was PiS denn auch betont, das Wohl der Nation über dem Recht stehe. Es fragt sich nur, wer denn, wenn nicht das Recht, darüber entscheidet, was dem Wohl der Nation dient.

Die Konsequenz eines solchen Rechtsverständnisses sei, dass für PiS das Recht zu einem Instrument zur Verfolgung ihrer Ziele werde. So kontere denn auch die Regierung die wiederholte Forderung der Venedig-Kommission nach Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien mit dem Hinweis darauf, „dass eine abstrakte Rechtsordnung sich nicht dem Wohl der Nation widersetzen dürfe.“ Und gemäß ihres Grundsatzes, die Nation stehe über dem Recht, befände sich nun das Verfassungsgericht in der absurden Situation, statt – was ihre eigentliche Aufgabe wäre – die Macht zu kontrollieren, es diese bestätige und alles, was, die Regierung beschließe, für legal erkläre. Und weil PiS im Namen des „guten Wandels“ weitere Änderungen im Rechtsbereich in Aussicht stelle, etwa bezüglich einer neuen Wahlordnung, sei eine Entwicklung zu einem autoritären, ja diktatorischen System durchaus möglich.

Woher die breite Unterstützung für PiS?

Wenn es so offensichtlich ist, dass die PiS-Regierung das Recht beugt und es als Instrument ihrer politischen Interessen nutzt, wie erklärt sich dann die breite Unterstützung in der Bevölkerung, der sich die Kaczyński-Partei nach wie vor erfreuen kann?

Prof. Matczak sieht einen ersten Grund darin, dass nach menschlicher Erfahrung das Recht nicht in jedem Falle Gerechtigkeit schafft. Als Beispiel wählt er einen mittellosen Vater, der das rettende Medikament für seinen todkranken Sohn stiehlt. Das menschliche Mitleid wird ihm Recht geben. Doch wenn ein solcher Einzelfall zur allgemeinen Norm erhoben würde? Dann befände man sich letztlich in einem rechtlosen System. Daher müsse der Einzelfall dem allgemein geltenden, in der Verantwortung für die gesamte Gesellschaft verwurzelten Recht untergeordnet bleiben.

Einen weiteren Grund dafür, dass sich angesichts ihrer Verletzungen rechtsstaatlicher Prinzipien gegen die Regierung kaum Widerstand regt, dies nicht einmal an den juristischen Faultäten, wo „alle dem Kopf in den Sand stecken und meinen, frische Luft zu atmen“, sieht Matczak in einem „gesellschaftlichen Masochismus“, d. h. in dem Verlangen nach etwas Größerem als man selbst ist, nach etwas, mit dem man sich identifizieren könne. Diese Ziele habe es nach 1989 gegeben – in der Verwirklichung von Freiheit und Unabhängigkeit, mit dem Beitritt zur Europäischen Union sowie zur NATO. Doch nach ihrer Verwirklichung habe sich die Vorgängerregierung von PiS mit einer bloß pragmatischen Politik begnügt und es versäumt, neue, große Ziele zu formulieren. Dadurch sei in der Gesellschaft, zumal bei der Jugend, eine gewisse Leere entstanden, die nun von PiS durch ihre Politik des „guten Wandels“, mit Propagierung von Patriotismus und Respekt vor der eigenen Geschichte gefüllt werde.

Letztlich hätte allerdings die Duldung der Rechtsbrüche durch PiS ihren Grund darin, dass die Menschen Sinn und Wert der Rechtsstaatlichkeit nicht verstehen würden. Diese diene schließlich dem Schutz des Bürgers vor einer möglichen Willkür einer Regierung, die für sich in Anspruch nehme, das Recht je nach ihren Interessen zu beugen. Damit würden sich die Regierenden, also Menschen, über das Recht erheben. Zur Grundlage einer demokratischen Rechtskultur gehöre aber, dass die Herrschenden n das Recht gebunden seien und die Gerichte unabhängig von ihnen Recht sprechen können.

Am Ende stellt Maciej Stasiński die Frage, was Polen vor dieser Politik der Rechtsbeugung retten könne. Für den Augenblick sieht Prof. Matczak wenig Chancen. Die gäbe es vielleicht, wenn es zu einer großen Krise käme oder zu Verhaftungen in der Gesellschaft angesehener oppositioneller Persönlichkeiten. Die gegenwärtige parlamentarische Opposition sei jedenfalls zu schwach und ein politisches Programm, das sich ausschließlich auf liberale Werte stütze, zu wenig, um eine Wende herbeizuführen. Dazu bedürfe es „einer Führungspersönlichkeit nach Art von Papst Franziskus, eines Konservativen, sensibel für soziale Probleme, offen und tolerant.“ Doch eine solche Führungspersönlichkeit sei leider zur Zeit nicht in Sicht.

Quelle: Z prof. Marcimen Matczakiem rozmawia Maciej Stasiński, Zanim nam zdemontują demokrację (Mit Prof. Marcim Matczak spricht Maciej Stasiński, Bevor sie uns die Demokratie demontieren), Gazeta Wyborzca v. 25.06.2017.

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