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Droht Polen seitens der Europäischen Union eine Sanktion?

Die EU-Kommission hatte das Gesetz zum Obersten Gericht beanstandet und um Antwort gebeten. Das Außenministerium betonte in seiner Erwiderung, dass die getroffenen Maßnahmen „mit den europäischen Standards übereinstimmen und den seit Jahren bestehenden gesellschaftlichen Erwartungen in diesem Bereich entsprechen und daher grundlos Zweifel der Kommission wecken.“ Die Europäische Kommission hat nun ihrerseits diese Antwort als unzureichend zurückgewiesen und Polen einen Monat Zeit gegeben, das beanstandete Problem zu lösen. Geschieht dies, wie zu erwarten, nicht, kann die EU-Kommission die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten, damit dieser in der Sache eine Entscheidung trifft. Am Ende könnte gegen Polen eine finanzielle Sanktion verhängt werden.

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