European Network of Councils for the Judicary (ENCJ) und der Landesjustizrat (KRS)
European Network of Councils for the Judicary (ENCJ) und der Landesjustizrat (KRS)
Bei dem ENCJ handelt es sich um die Vereinigung der nationalen Institutionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Legislative und Exekutive unabhängig und für die Unterstützung der Judikative bei der unabhängigen Rechtsprechung zuständig sind. Der Vorstand des ENCJ hat nun den vorläufigen Ausschluss des KRS gefordert. In seiner Stellungnahme heißt es: „Der Vorstand des ENCJ steht auf dem Standpunkt, dass der Landesjustizrat schon nicht mehr eine von der Exekutive unabhängige Institution ist und folglich nicht garantiert, dass er das Justizwesen in der Mission unabhängigen Handelns im Bereich der Rechtsprechung unterstützen wird. Unter diesen Umständen schlägt der Vorstand vor, die Mitgliedschaft des KRS im ENCJ auszusetzen. Dies wird ein klares Signal an die polnische Regierung und die polnischen Richter sein.“ Zugleich äußert der Vorstand die Hoffnung, „dass der Zeitpunkt kommt, zu dem der KRS nicht länger mehr suspendiert ist, doch dies wird nur dann möglich sein, wenn in Polen die Unabhängigkeit der Gerichte respektiert wird.“ Unterschrieben wurde diese Stellungnahme von Vertretern entsprechender Institutionen des ENCJ aus acht Mitgliedstaaten.
Ob es zu der vom Vorstand des ENCJ geforderten Suspendierung der Mitgliedschaft des KRS tatsächlich kommt, entscheidet sich am 17. September. An diesem Tag wird sich der ENCJ auf einer außerordentlichen Sitzung in Bukarest mit dem KRS befassen und über seinen Ausschluss abstimmen.
Die Reaktion aus Polen ließ nicht lange auf sich warten. Der Polnischen Nachrichtenagentur (PAP) gegenüber äußerte sich der Vizechef des KRS, Wiesław Johann, wie folgt: „Der Versuch, den KRS auszuschließen, ist total unverständlich. Ein derartiges Verhalten ist überaus seltsam. Ich meine, es handelt sich um eine Präzedenz in der Geschichte internationaler Beziehungen, dass eine internationale Organisation auf diese Weise eines ihrer Mitglieder behandelt.“
Auch wenn Johann behauptet. Vor dieser Erklärung des Vorstandes des ENCJ zu keiner Stellungnahme aufgefordert worden zu sein, so kommt doch das angedrohte Ausschlussverfahren für den KRS kaum überraschend. Schließlich gab es zuvor seitens des ENCJ Gespräche mit Vertretern des KRS in Warschau. Ihnen musste klar sein, dass der Landesjustizrat gegen die Statuten des ENCJ verstößt, die bei der Berufung von Richtern jeden Einfluss der Legislative und Exekutive untersagen und verlangen, dass mindestens 50% von Richtern gewählte Richter sind. Weil die Richter des KRS von Abgeordneten der Kaczyński-Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PIS) und Kukiz 15 bestimmt wurden, ist diese für die Zugehörigkeit zum ENCJ erforderliche Voraussetzung nicht gegeben.
Der ENCJ kommt in der Einschätzung des KRS letztlich zu dem Schluss, dass er „schon nicht mehr Wächter über das unabhängige Gerichtswesen ist, sondern ein Werkzeug der Exekutive.“ Sollte es am 17. September erwartungsgemäß zu einer Suspendierung des KRS im ENCJ kommen, dann dürfte bei einem möglichen Verfahren gegen Polen nach Art 7 des EU-Vertrages das Argument der polnischen Regierung, die Justizreform verletze in keiner Weise die Unabhängigkeit der Gerichte, kaum Bestand haben.
Quelle: £ukasz Woznicki, Europa nie chce współpracować z KRS. Konsekwencje mogą bić poważne (Europa will nicht mit dem Landesjustizrat zusammenarbeiten. Die Konsequenzen können erheblich sein), Gazeta Wybrzca c. 18. 08. 2018.