Das polnische Verfassungsgericht - ein Instrument nationalkonservativer Machterhaltung
Das polnische Verfassungsgericht ist ausschließlich mit PiS-treuen Richtern besetzt. Die Vorsitzende Julia Przyłębska gilt zudem als enge Vertraute von Jarosław Kaczyński. Es zeigt sich, dass es in dieser Besetzung vor allem als Instrument der Machterhaltung von PiS dient.
Jüngstes Beispiel ist die am 24. 11. 2021 von J. Przyłęska verkündete Entscheidung, wonach die Europäische Menschenrechtskonvention keine Kompetenz besitzt, die Legalität der am Verfassungsgericht tätigen Richter zu beurteilen, weil die entsprechende Bestimmung (Art. 6.1) mit der polnischen Verfassung unvereinbar sei.
Die Entscheidung wurde auf Antrag von Justizminister und Generalstaatsanwalt Ziobro getroffen. Anlass ist der Fall einer Firma, die den Staat auf Schadensersatz verklagt hatte, in den Gerichtsverfahren kein Recht erhielt, sich daraufhin an das Verfassungsgericht wandte, das den Fall abwies. Die Europäische Menschenrechtskonvention gab dagegen der Firma Recht und begründete dies damit, dass am polnischen Verfassungsgericht keine legal gewählten und unabhängigen Richter tätig sind. Der polnische Staat müsse der Firma 3418 € Entschädigung zahlen.
Indem das polnische Verfassungsgericht gleichsam nach Belieben Entscheidungen europäischer Institutionen als mit der polnischen Verfassung unvereinbar erklärt, verlässt Polen faktisch die europäische Rechtsgemeinschaft. Die Frage ist, wie lange Polen dieses Spiel eines partiellen Polexit betreiben kann, ohne dass dieses Verhalten ernsthafte Konsequenzen, etwa finanzieller Art, nach sich zieht.
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