Justizminister und Generstaatsanwalt Ziobro vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt
- Theo Mechtenberg
- 4. Nov. 2021
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Bislang hatte sich noch kein ranghoher Minister eines EU-Mitgliedstaates vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu verantworten. Nun ist dieser Fall möglicherweise eingetreten. Drei polnische Juristen haben beim Internationalen Strafgerichtshof gegen Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro sowie gegen seinen Stellvertreter Klage erhoben. Sie werfen ihnen vor, permanent ungerechtfertigte Verhaftungen angeordnet, unrechtmäßig Beschuldigte an unbekannte Orte gebracht sowie ihnen den Kontakt zu Anwälten untersagt zu haben. Die Ankläger haben derartige Fälle im Einzelnen aufgeführt und sind teilweise selbst Betroffene.
Am 21. Oktober 2021 entschied der Internationale Strafgerichtshof, sich der Sache anzunehmen. Entscheidet er sich nach abgeschlossener Prüfung für die Aufnahme eines Verfahrens, dann könnten Ziobro und sein Stellvertreter vorgeladen und verhört werden. Weil sie in diesem Fall keine Immunität genießen, müssen sie persönlich vor Gericht erscheinen. Tun sie dies nicht, droht ihnen rechtlich Verhaftung und Zwangszuführung. Es ist allerdings nicht zu erwarte, dass eine derartige Zwangszuführung tatsächlich erfolgt. Dazu reichen die Machtmittel des Internationalen Strafgerichtshofes nicht aus. Er ist auf die Kooperationsbereitschaft der entsprechenden Regierungen angewiesen, und die nationalkonservative PiS-Regierung denkt nicht daran, ihren Justizminister und Generalstaatsanwalt sowie seinen Stellvertreter an den Internationalen Strafgerichtshof zu überführen. So bleibt der Konflikt letztlich ungelöst.
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