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Spanungen in der Koalition der Vereinigten Rechten


Am 19. Februar berief Justizminister und Generalstaatsanwalt Ziobro die Spitzen seiner Partei „Solidarisches Polen“ zu einer Sitzung ein. Grund war die Abweisung der Klage gegen den Rechtstaatmechanismus, die Polen und Ungarn beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht hatten. Er macht die Zuteilung der Gelder aus dem Wiederaufbaufonds von der Wahrung der Rechtstaatlichkeit abhängig. Sowohl Polen als auch Ungarn hatten im Dezember 2020, wohl in Erwartung, dass er nicht angewandt werde, auf dem EU-Gipfel dem Rechtstaatmechanismus zugestimmt. Damals hatte Ziobro vergeblich Premier Morawiecki aufgefordert, ein Veto einzulegen. 2020 konnte ein Bruch der Koalition wegen dieser Weigerung abgewandt werden, indem die Regierung der Forderung des Koalitionspartners „Solidarisches Polen“ nachkam und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Rechtstaatmechanismus Klage erhob.

Mit der Abweisung der Klage entsteht eine neue Situation. Ziobro kommentierte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit den Worten: „Ein historischer Fehler des Premiers, ein trauriges Datum, das in die Geschichtsbücher eingehen wird.“

Auch diesmal wird es wohl nicht zum Bruch der Koalition kommen. Immerhin verlangte „Solidarisches Polen“ auf der Sitzung am 19. Februar einen noch härteren Kurs der Regierung gegen die EU-Institutionen, die dazu benutzt würden, „Polen zu erpressen“. Zudem müsse das Prinzip bekräftigt werden, wonach aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichts, polnisches Recht gegenüber den EU-Verträgen Vorrang besitzt. Danach sei die Anwendung des Rechtstaatmechanismus ein rechtswidriger Eingriff in die polnische Souveränität und könne nicht als Mittel dienen, die Polen zustehenden Gelder aus dem Wiederaufbaufonds zu verweigern.

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