Weitere Einschränkung der Religionsfreiheit in China
- Theo Mechtenberg
- 18. Mai 2021
- 1 Min. Lesezeit
„Jeder religiöse Funktionär muss das Vaterland lieben, die Führungsrolle der Chinesischen Kommunistischen Partei und das sozialistische System unterstützen, die Verfassung, die Rechte, die Regulierungen und die Grundsätze beachten, in der Praxis die Grundwerte des Sozialismus umsetzen, die Prinzipien der Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Religion wahren sowie die Religionspolitik Chinas respektieren, zur nationale und ethnischen Einheit, zum religiösen Frieden und zur sozialen Stabilität beitragen.“
Bei diesem Zitat handelt es sich um eine unter mehreren Rechtsbestimmungen, die seit dem 1. Mai u. a. für katholische Priester und Bischöfe verpflichtend sind. Mit dem neuerlichen Dekret werden religiöse Gemeinschaften wie staatliche Institutionen behandelt und die in ihnen engagierten Personen als ihre Funktionäre. Wie in jedem Zivilberuf muss ihre Tätigkeit bestimmten Regeln unterliegen sowie registriert, also genehmigt, und kontrolliert werden.“
Zu diesem neuen Religionsgesetz hat sich bereits die Gesellschaft für Menschenrechte geäußert: Sie sieht in den Bestimmungen ein weiteres totalitäres Instrument zur Einschränkung der Religionsfreiheit. Die Bestimmungen betreffen nicht nur christliche Glaubensgemeinschaften, sondern gelten ebenso für buddhistische und islamische Geistliche. Letztlich zielen sie darauf ab, das religiöse Leben in China voll und ganz der Kontrolle der Kommunistischen Partei zu unterstellen.
Dazu passt ein unlängst in Hongkong erschienenes offizielles Lehrbuch für den Religionsunterricht, in dem es u. a. heißt: „Wir sind Kinder der chinesischen Nation. Durch seine Taten lehrt uns Jesus, die eigene Nation und ihre Kultur zu lieben. Bist du bereit, Jesus nachzufolgen?“
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